Infos zu Chargennummern und Sachkostenbegründungen
Aktuell melden sich viele Praxen in der MEDISTAR-Hotline zum Thema Begründungen von Leistungsziffern (EBM).
Zu den am häufigsten gestellten Fragen gehören diese hier:
1. Wie kann ich die Chargennummer für einen Impfstoff korrekt angeben?
Die Angabe der Chargennummer bei der Abrechnung von Impfziffern wird über den Parameter CN (Feldkennung 5010) angegeben.
Diese Angabe ist verpflichtend für die Ziffern 88331(A-Z) bis 88340(A-Z).Bitte geben Sie die Chargennummer wie folgt an:
Bsp.:
2. Wie kann ich die Sachkosten für die Impfung korrekt angeben?
Seit dem 01.04.2021 können die Sachkosten-Parameter Hersteller und Artikelnummer in die Abrechnung übernommen werden.
Bitte stellen Sie vorab sicher, welche Informationen Sie laut Ihrer KV in der Abrechnung übermitteln müssen!Bitte geben Sie die Sachkosten wie folgt an, wenn Ihre KV die Feldkennung 5011/5012 in der Abrechnung fordert:
EBM-Ziffer(X,XX € Sachkostenbezeichnung)
oder
EBM-Ziffer(XXX ct Sachkostenbezeichnung)
Bitte geben Sie die Sachkosten wie folgt an, wenn Ihre KV die Feldkennung 5009 in der Abrechnung fordert:
EBM-Ziffer(=X,XX€)