Elektronische Patientenakte (ePA)

Kurztext:
Zukünftig sollen Patienten ihre elektronische Akte selbst oder mit dem jeweils behandelnden Arzt anlegen und ihre Daten dann mit weiteren Ärzten und anderem medizinischen Fachpersonal teilen können.
Langtext:
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Sie soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. Damit haben Patientinnen und Patienten alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Medikationspläne und den Notfalldatensatz auf einen Blick vorliegen und können diese ihren Ärzten, Therapeuten und Apothekern zur Verfügung stellen. Sie ersetzt jedoch nicht die Kommunikation unter den Ärzten oder zu anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Ziel:
Ab dem 1. Juli 2021 müssen alle Vertragsärzte und Psychotherapeuten die elektronische Patientenakte (ePA) lesen und befüllen können. Wir zeigen ihnen, wie es funktioniert

Wann?
Do. 09.12.2021, 15:30 Uhr
Wo?
Online-Akademie
Wie lange?
30 Minuten
Für wen?
Gesamtes Praxispersonal
Wie viel?
30,00 Euro (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Anmeldefrist?
Do. 09.12.2021, 14:30 Uhr

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