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Allgemeine Hinweise zu Ihrem Fernwartungstermin

Termindauer

Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Termindauer leider nicht exakt vorhersehbar ist und abweichen kann. Die genannte Termindauer ist lediglich ein auf unseren bisherigen Erfahrungen aus ähnlichen Installationen basierender Wert und setzt eine Anlage voraus, deren Software dem aktuellen Update-Stand aller installierten Programme entspricht (sofern dies nicht Bestandteil der o. g. Arbeiten ist).

Ansprechpartner

Bitte stellen Sie sicher, dass der uns genannte Ansprechpartner für die Dauer des Termins für Rückfragen durch uns zur Verfügung steht. Unser Mitarbeiter wird nach Abschluss der Arbeiten einen Funktionstest durchführen und das Ergebnis mit dem uns genannten Ansprechpartner gemeinsam besprechen, abnehmen und schriftlich dokumentieren.

Folgetermin

Ein Termin kann sich durch zusätzliche, bei Terminabsprache nicht berücksichtigte Arbeiten verlängern, die im zuvor genannten Umfang nicht explizit genannt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Arbeiten nur durchführbar sind, sofern hierdurch kein Folgetermin unseres Mitarbeiters beeinträchtigt wird. Andernfalls wird Ihnen unser Mitarbeiter aber gern einen Folgetermin zur Durchführung der Zusatzarbeiten anbieten. In Abhängigkeit Ihres Anliegens empfehlen wir einen Nachsorgetermin, um durchgeführte Arbeiten zu kontrollieren und neue Einstellungen auf Funktion zu prüfen. Dies kann telefonisch oder auch in einem weiteren Vor-Ort- Termin erfolgen.

Kostenpflicht/Widerruf

Unsere Dienstleistungen werden im Rahmen der gültigen Preisliste und Berücksichtigung eines Servicevertrages berechnet. Informationen der aktuellen Preisliste und Serviceverträge finden Sie auf unserer Homepage. Mit einer Terminbestätigung gehen Sie mit uns einen verbindlichen und kostenpflichtigen Dienstleistungsauftrag ein. Garantie-, Kulanz- und Nachbesserungsarbeiten sind hiervon unberührt. Sie können im Rahmen unserer Servicezeiten einen vereinbarten Termin 48 Stunden vor Beginn kostenlos stornieren. Wir behalten uns vor, kurzfristige Terminabsagen Ihrerseits mit einer Aufwandsentschädigung zu berechnen.

Datenschutz

Um auf Ihren Systemen vollumfänglich tätig sein zu dürfen, benötigen wir vor dem Zugriff auf Ihr System einen gültigen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (AVV). Zuwiderhandlungen führen zu einem datenschutzrechtlichen Vergehen und verstoßen gegen die DSGVO.

Updatestand

Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, vor Beginn der Arbeiten den aktuellen Updatestand der installierten Programme zu prüfen und erforderliche Updates zu installieren. Nur so ist es möglich, Inkompatibilitäten mit der zu installierenden Hard- und Software auszuschließen und Ihre EDV-Anlage auf den aktuellen Sicherheitsstand zu bringen. Wir können nicht ausschließen, dass durch die Installation von Softwareupdates andere (vor allem ältere) bereits installierte Geräte und Software nicht mehr in vollem Umfang funktionieren. In diesen Fällen wäre ein Austausch bzw. Update ohnehin notwendig gewesen.

Datensicherung

Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, vor Beginn Ihrer Arbeiten zu prüfen, ob eine aktuelle Datensicherung vorliegt, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte keine aktuelle Datensicherung vorliegen, so werden wir Sie auf die daraus resultierenden Risiken hinweisen. Der Techniker wird sich das Fortsetzen seiner Arbeiten ohne aktuelle Datensicherung schriftlich bestätigen lassen.

Einschränkungen während dieser Wartungsarbeiten

Während der Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen der Nutzbarkeit in Ihrem System kommen. Unsere Mitarbeiter informieren Sie bei Terminabsprache stets darüber, welche Teile der Anlage betroffen sind, und während des Termins, wenn andere Plätze betroffen sein können, und stimmt diese Arbeiten mit Ihnen ab.

Umgang mit Passwörtern und Zugriff auf gesicherte Systeme

Sollten Arbeiten auf oder an passwortgeschützten Systemen oder Geräten erfolgen müssen, ist dafür zu sorgen, dass der uns zugewiesene Ansprechpartner autorisiert ist, den Zugang zu ermöglichen. Dies kann in Form eines Passwortes oder durch das Aufschließen einer verschlossenen Tür erfolgen. Die Verwahrung und Nutzung bzw. Übergabe eines Passwortes an unsere Mitarbeiter obliegt Ihrer Verantwortung und es ist sicherzustellen, dass nach Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu handeln ist.

Virenschutz

Jeder Rechner, auch Rechner ohne Anbindung an das Internet/Intranet, muss über ein gültiges Virenschutzprogramm verfügen. Dabei ist dringend zu empfehlen, das Virenschutzprogramm auf dem aktuellen Stand zu halten. Für den Betrieb von CGM MEDISTAR oder CGM TURBOMED ist zugelassen: „Panda Cloud Office Protection“.

Systemanforderungen

Sollten die Systemanforderungen in der Praxis von den vorgenannten „Systemanforderungen für den Betrieb von CGM MEDISTAR oder CGM TURBOMED“ abweichen, kann es zu Beeinträchtigungen beim Betrieb von CGM MEDISTAR oder CGM TURBOMED kommen; etwaige Gewährleistungsansprüche können in diesem Fall nicht akzeptiert werden.

Zur Einsicht der Systemanforderungen von CGM MEDISTAR klicken Sie hier.

Zur Einsicht der Systemanforderungen von CGM TURBOMED klicken Sie hier.

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